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Kılıç Hukuk
ENTSCHEIDUNG DER VERGABEBEHÖRDE4734

Beschluss des Vergabegremiums zur Beschaffung elektrischer Energie

Entscheidungsdatum:
12. Februar 2023

Die türkische Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) hat einen Beschluss zur Bestimmung der im angebotenen Einheitspreis enthaltenen Kosten bei Ausschreibungen zur Beschaffung elektrischer Energie sowie zur Frage veröffentlicht, ob elektrische Energie im Wege der Direktvergabe beschafft werden kann.

Zusammenfassung der Entscheidung

Die türkische Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) hat einen Beschluss zur Bestimmung der im angebotenen Einheitspreis enthaltenen Kosten bei Ausschreibungen zur Beschaffung elektrischer Energie sowie zur Frage veröffentlicht, ob elektrische Energie im Wege der Direktvergabe beschafft werden kann.
Bekanntlich werden Ausschreibungen zur Beschaffung elektrischer Energie im Rahmen des Gesetzes Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe durchgeführt.
 
Nach dem Beschluss der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) vom 22.06.2022 mit der Nummer 2022/DK.D-230, der auf eine an die  türkische Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) gerichtete Bitte um Stellungnahme zu Unklarheiten bei Ausschreibungen zur Beschaffung elektrischer Energie hin veröffentlicht wurde, gilt Folgendes:
Bei Ausschreibungen zur Beschaffung elektrischer Energie ist der angebotene Einheitspreis unter Berücksichtigung der von EPDK bekannt gegebenen und auf die Anschlussspannungsebene, die Abnehmergruppe, die Tarifklasse sowie den Ein- oder Mehrzeittarif des öffentlichen Auftraggebers bezogenen Steuern und Fondsbeiträge mit Ausnahme der Mehrwertsteuer anzusetzen, mit anderen Worten unter Einbeziehung sämtlicher Kostenbestandteile (Marktclearingpreis, Fördermechanismus für erneuerbare Energien, sämtliche Steuern und Fondsbeiträge mit Ausnahme der Mehrwertsteuer sowie Netzentgelt usw.). Falls der öffentliche Auftraggeber von einer oder mehreren finanziellen Verpflichtungen befreit ist, sind diese Befreiungen außerdem im einschlägigen Artikel des Mustervertrags anzugeben.
Bei Aufhebung der Ausschreibung zur Beschaffung elektrischer Energie oder Kündigung des Vertrags über die Beschaffung elektrischer Energie kann der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung der Bekanntmachungsfrist im neuen Vergabeverfahren sowie der Fristen für die Bewertung der Angebote und die Unterzeichnung des Vertrags den Bedarf an elektrischer Energie im Wege der Direktvergabe decken. Dabei sind Artikel 22 des Gesetzes Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe, die Bestimmungen der Allgemeinen Bekanntmachung zur öffentlichen Auftragsvergabe und die einschlägigen Rechtsvorschriften zugrunde zu legen.

(Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an die Kanzlei Kılıç Hukuk.)

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