Darf in der endgültigen Zuschlagsentscheidung die Begründung für die Nichtberücksichtigung eines Angebots fehlen?
- Entscheidungsnummer:
- 2011/UH.III-1536
- Entscheidungsdatum:
- 06. April 2023
Es wurde festgestellt, dass in der dem Antragsteller übersandten endgültigen Zuschlagsentscheidung als Datum der Postaufgabe 21.02.2010 statt des erforderlichen Datums 24.02.2011 angegeben wurde und dass diese Entscheidung entgegen 41’inci m.ne des Gesetzes keine Begründung für die Nichtberücksichtigung des Angebotsumschlags des Antragstellers enthielt. Die endgültige Zuschlagsentscheidung wurde somit nicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften erstellt. (Entscheidung der KİK vom 09.05.2011 mit der Nummer 2011/UH.III-1536)
Zusammenfassung der Entscheidung
Es wurde festgestellt, dass in der dem Antragsteller übersandten endgültigen Zuschlagsentscheidung als Datum der Postaufgabe 21.02.2010 statt des erforderlichen Datums 24.02.2011 angegeben wurde und dass diese Entscheidung entgegen 41’inci m.ne des Gesetzes keine Begründung für die Nichtberücksichtigung des Angebotsumschlags des Antragstellers enthielt. Die endgültige Zuschlagsentscheidung wurde somit nicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften erstellt. (KİK’s Entscheidung vom 09.05.2011 mit der Nummer 2011/UH.III-1536)