Darf in Vergabeverfahren eine Referenzbescheinigung vorgelegt werden, die weder dem Auftragsgegenstand noch einer vergleichbaren Leistung entspricht?
- Entscheidungsnummer:
- 2022/UH.II-1427
- Entscheidungsdatum:
- 07. April 2023
Es wurde festgestellt, dass die vom federführenden Mitglied der bezuschlagten Bietergemeinschaft vorgelegte Bescheinigung über abgeschlossene Leistungen die Schädlingsbekämpfung, Hygiene und Desinfektion von Vierteln, Gebäuden, Häusern, Arbeitsstätten, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie geschlossenen Räumen wie Moscheen und Schulen im gesamten Bezirk Talas zur Verhinderung der Ausbreitung der covid-19-Pandemie betraf. Daher entsprach die Bescheinigung weder dem Auftragsgegenstand noch der Definition vergleichbarer Leistungen; das Vorbringen des Antragstellers wurde somit als begründet angesehen. (Entscheidung der KİK vom 16.11.2022 : 2022/UH.II-1427)
Zusammenfassung der Entscheidung
Es wurde festgestellt, dass die vom federführenden Mitglied der bezuschlagten Bietergemeinschaft vorgelegte Bescheinigung über abgeschlossene Leistungen die Schädlingsbekämpfung, Hygiene und Desinfektion von Vierteln, Gebäuden, Häusern, Arbeitsstätten, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie geschlossenen Räumen wie Moscheen und Schulen im gesamten Bezirk Talas zur Verhinderung der Ausbreitung der covid-19-Pandemie betraf. Daher entsprach die Bescheinigung weder dem Auftragsgegenstand noch der Definition vergleichbarer Leistungen; das Vorbringen des Antragstellers wurde somit als begründet angesehen. (Entscheidung der KİK vom 16.11.2022 : 2022/UH.II-1427)