Fehlende Zeilen für im Angebotspreis enthaltene Kosten in der Einheitspreis-Angebotstabelle
- Entscheidungsnummer:
- 2012/UH.II-3406
- Entscheidungsdatum:
- 12. Februar 2023
Bei gemeinsamer Betrachtung der oben wiedergegebenen Regelungen der Verwaltungsbedingungen, der technischen Spezifikationen und der Einheitspreis-Angebotstabelle zeigt sich, dass die technischen Spezifikationen unter den Materialkosten für die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Materialien zwar Reisigbesen, Pflanzenfaserbesen, Kehrschaufeln, Arbeitsschaufeln, Räumschaufeln, mobile Container und Müllsäcke aufführen, jedoch
Zusammenfassung der Entscheidung
Bei gemeinsamer Betrachtung der oben wiedergegebenen Regelungen der Verwaltungsbedingungen, der technischen Spezifikationen und der Einheitspreis-Angebotstabelle wurde festgestellt, dass die technischen Spezifikationen unter den Materialkosten für die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Materialien zwar Reisigbesen, Pflanzenfaserbesen, Kehrschaufeln, Arbeitsschaufeln, Räumschaufeln, mobile Container und Müllsäcke aufführen, die Verwaltungsbedingungen bei den im Angebotspreis enthaltenen Kosten jedoch nur Regelungen zu 175 Arbeitsschaufeln, 175 Räumschaufeln und 144 mobilen Containern enthalten. In der Einheitspreis-Angebotstabelle werden unter der Überschrift Verbrauchsmaterialien 2000 Reisigbesen, 200 Pflanzenfaserbesen und 200 kg Müllsäcke in Jumbo-Größe aufgeführt, während Arbeitsschaufeln, Räumschaufeln und mobile Container nicht als Kostenpositionen ausgewiesen sind. Es wurde der Schluss gezogen, dass dieser Widerspruch zwischen den Dokumenten, aus denen die Vergabeunterlagen bestehen, geeignet ist, bei den Bietern Zweifel hervorzurufen und die Angebotsabgabe zu beeinflussen, und gemäß KİGT’s oben wiedergegebenem 78 inci m., Absatz einundzwanzig, die Aufhebung des Vergabeverfahrens erfordert. (KİK’s Entscheidung vom 27.08.2012, Nr. 2012/UH.II-3406)
(Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an KILIÇ HUKUK OFİSİ.)