Personen mit SGK-Beitrags- oder Steuerschulden: Steuerschulden eines Mitglieds der Bietergemeinschaft
- Entscheidungsnummer:
- 2013/UH.II-1786
- Entscheidungsdatum:
- 12. Februar 2023
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, erklärte unter 2’nci m. des Angebotsschreibens, dass am Tag der Ausschreibung keine bestandskräftig festgestellten Steuerschulden gemäß 10’uncu m., vierter Absatz, Buchstabe (d) des Gesetzes bestehen und auch künftig nicht bestehen werden, und dass vor Vertragsunterzeichnung Nachweise über das Nichtvorliegen dieses Umstands
Zusammenfassung der Entscheidung
Obwohl die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, unter 2’nci m. des Angebotsschreibens zugesichert hatte, dass am Tag der Ausschreibung keine bestandskräftig festgestellten Steuerschulden gemäß 10’uncu m., vierter Absatz, Buchstabe (d) des Gesetzes bestehen und auch künftig nicht bestehen werden und dass dem öffentlichen Auftraggeber vor Vertragsunterzeichnung Nachweise über das Nichtvorliegen dieses Umstands vorgelegt werden, wurde infolge der Prüfung einer beim öffentlichen Auftraggeber erhobenen Rüge noch vor Erreichen der Phase der Vertragsunterzeichnung festgestellt, dass das Angebot dieser Bietergemeinschaft vom öffentlichen Auftraggeber von der Wertung auszuschließen und die Bietersicherheit einzuziehen ist. Diese Feststellung erfolgte gemäß der Erläuterung in 17’nci m., sechster Absatz, dritter Unterabsatz der Allgemeinen Bekanntmachung über die öffentliche Vergabe (KİGT), wonach Bieter, bei denen Umstände festgestellt werden, die der abgegebenen Zusicherung widersprechen (etwa Sozialversicherungsbeitrags- oder Steuerschulden), vom Vergabeverfahren auszuschließen sind und ihre Bietersicherheiten eingezogen werden. (Entscheidung der KİK vom 11.04.2013 mit der Nummer 2013/UH.II-1786)
(Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an KILIÇ HUKUK OFİSİ.)