Welches Vergabeverfahren ist bei Beschaffungen im Rahmen einer Ausnahmeregelung anzuwenden?
- Entscheidungsnummer:
- 2013/UY.II-1193
- Entscheidungsdatum:
- 29. März 2023
Das Gesetz räumt öffentlichen Auftraggebern keinerlei Ermessen ein, Vergabeverfahren im Rahmen einer Ausnahmeregelung nach dem oben dargestellten besonderen Verfahren oder nach dem Gesetz durchzuführen.
Zusammenfassung der Entscheidung
Das Gesetz räumt öffentlichen Auftraggebern keinerlei Ermessen ein, Vergabeverfahren im Rahmen einer Ausnahmeregelung nach dem oben dargestellten besonderen Verfahren oder nach dem Gesetz durchzuführen. Öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, ein Vergabeverfahren im Rahmen einer Ausnahmeregelung nach dem vorgesehenen besonderen Verfahren durchzuführen. Ebenso wie ein Vergabeverfahren, das in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, nicht durch eine Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers vom Gesetz ausgenommen werden kann, kann auch ein als Ausnahme definiertes Vergabeverfahren nicht durch eine Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen des Gesetzes Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe durchgeführt werden. (Entscheidung der KİK vom 04.03.2013 Nr. 2013/UY.II-1193)