Wird ein nicht in den Verwaltungsbedingungen enthaltenes Eignungskriterium im Vergabeverfahren berücksichtigt?
- Entscheidungsnummer:
- 2022/UM.I-1463
- Entscheidungsdatum:
- 07. April 2023
Da Artikel 7.5.4 der Verwaltungsbedingungen der genannten Ausschreibung keine Regelung zu den in den technischen Spezifikationen genannten Unterlagen enthält, die der Bieter mit seinem Angebot vorlegen muss, und die gemäß den technischen Spezifikationen der geprüften Ausschreibung mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen nicht als Eignungskriterium für die Teilnahme am Vergabeverfahren berücksichtigt werden, wurde das Vorbringen des Antragstellers als begründet angesehen. (Entscheidung der KİK vom 23.11.2022 mit der Nummer 2022/UM.I-1463)
Zusammenfassung der Entscheidung
Da Artikel ’7.5.4’ der Verwaltungsbedingungen der genannten Ausschreibung keine Regelung über die vom Bieter mit seinem Angebot vorzulegenden, in den technischen Spezifikationen aufgeführten Unterlagen enthält und die gemäß den ’technischen Spezifikationen der geprüften Ausschreibung mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen für die Teilnahme am Vergabeverfahren nicht als Eignungskriterium berücksichtigt werden’, wurde das Vorbringen des Antragstellers als begründet angesehen. (Entscheidung der KİK vom 23.11.2022 mit der Nummer 2022/UM.I-1463)