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Kılıç Hukuk

Streitigkeiten im Vergabeverfahren

Ist eine Teilabnahme bei Dienstleistungen möglich?

27. Februar 2025

Wenn öffentliche Auftraggeber die Vergabeunterlagen für Dienstleistungen, die sie am Markt beschaffen, nicht ordnungsgemäß erstellen, werden die Vertragserfüllung oder die Beschaffung unmöglich. Daher wurde der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) die Befugnis eingeräumt, sekundäre Rechtsvorschriften zu erlassen, die dem Gesetz Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe nicht widersprechen. In diesem Artikel informiere ich darüber, ob bei Dienstleistungen eine „Teilabnahme“ möglich ist. Außerdem werde ich versuchen, das Thema anhand eines konkreten Falls zu veranschaulichen.

I-Einleitung
Wenn öffentliche Auftraggeber die Vergabeunterlagen für Dienstleistungen, die sie am Markt beschaffen, nicht ordnungsgemäß erstellen, werden die Vertragserfüllung oder die Beschaffung unmöglich. Daher wurde der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) die Befugnis eingeräumt, sekundäre Rechtsvorschriften zu erlassen, die dem Gesetz Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe nicht widersprechen.
In diesem Artikel informiere ich darüber, ob bei Dienstleistungen eine “Teilabnahme” möglich ist. Außerdem werde ich versuchen, das Thema anhand eines konkreten Falls zu veranschaulichen.   

II- Das Problem der Teilabnahme bei Dienstleistungen  
Die Teilabnahme ist die Abnahme der fertiggestellten und selbstständig nutzbaren Teile der vertragsgegenständlichen Leistung, sofern sie in den Vergabeunterlagen vorgesehen ist. Die Vergabevorschriften gestatten die Teilabnahme für fertiggestellte und zur selbstständigen Nutzung geeignete Teile der geschuldeten Leistung. (Siehe Artikel 11 mit der Überschrift “Kontroll-, Prüfungs- und Abnahmeverfahren” des Gesetzes Nr. 4735 über öffentliche Auftragsverträge)
Ist im Vertrag vorgesehen, dass die Leistung in Teilen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten fertiggestellt wird, kann auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers für die fertiggestellten und zur selbstständigen Nutzung geeigneten Teile eine Teilabnahme erfolgen, sofern dies nicht bedeutet, dass die Gesamtleistung abgenommen wurde. Bei kontinuierlich zu erbringenden Dienstleistungen wie Verpflegung, Reinigung, Sicherheit und Personalbeförderung, bei denen dieselbe Leistung wiederholt ausgeführt wird, ist eine Teilabnahme jedoch nicht möglich. (Siehe Artikel 45 mit der Überschrift “Teilabnahme” der Allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen)
Folglich erscheint eine Teilabnahme bei Dienstleistungen, die Kontinuität erfordern, also in bestimmten Zeitabschnitten wiederholt erbracht werden müssen, nach den Vergabevorschriften nicht möglich. 

III- Ein konkreter Fall und die Bewertung des Vergaberats 
In dem konkreten Fall enthielt Artikel 20 mit der Überschrift “Bedingungen für Lieferung, Prüfung und Abnahme” des Vertragsentwurfs für die vom öffentlichen Auftraggeber ausgeschriebene Dienstleistung “Anmietung eines Personaltransports” folgende Regelung: “20.1. Die Teilabnahme erfolgt monatlich.” Daraufhin wurde mit der Begründung, dass bei kontinuierlich zu erbringenden Dienstleistungen keine Teilabnahme erfolgen könne, eine Rüge beim Auftraggeber erhoben. Nachdem der Auftraggeber nicht fristgerecht geantwortet und die Rüge damit stillschweigend abgelehnt hatte, wurde am 30.12.2024 ein Nachprüfungsantrag bei der KİK gestellt.
Nach Abschluss der Prüfung entschied der Vergaberat zusammengefasst wie folgt: “Bei dem verfahrensgegenständlichen Auftrag handelt es sich um die Anmietung von Fahrzeugen für den Personaltransport (6 Fahrzeuge). Artikel 20.1 des Vertragsentwurfs sieht vor, dass im Vergabeverfahren monatlich eine Teilabnahme erfolgt. Unter Berücksichtigung dessen, dass es sich bei der betreffenden Dienstleistung um eine kontinuierlich zu erbringende Leistung handelt, bei der dieselbe Tätigkeit wiederholt ausgeführt wird, wurde festgestellt, dass die verfahrensgegenständliche Regelung gegen die Rechtsvorschriften verstößt, und die Rüge des Antragstellers wurde als begründet angesehen… “  (Siehe Entscheidung des Vergaberats vom 08.01.2025  mit der Nummer 2025/UH.II-146) 

IV- Schlussfolgerung und meine Bewertung 
Obwohl am 17.12.2024 eine Rüge gegen die Vergabeunterlagen erhoben worden war, führte der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren am 23.12.2024 durch. Da das Vergabeverfahren trotz der Rechtsverstöße in den Vergabeunterlagen durchgeführt wurde, musste es aufgehoben werden.  Denn die als rechtswidrig bezeichneten Vorgänge konnten nicht durch eine Korrekturmaßnahme behoben werden; es war also nicht möglich, die Vergabeunterlagen zu berichtigen und das Vergabeverfahren erneut auszuschreiben.  
Weil der öffentliche Auftraggeber die eingereichte Rüge nicht ausreichend prüfte und darauf beharrte, das Vergabeverfahren mit rechtswidrig erstellten Vergabeunterlagen durchzuführen, konnte er die gewünschte Dienstleistung nicht rechtzeitig erhalten. Aufgrund des aufgehobenen Vergabeverfahrens deckte er seinen Bedarf durch Beschaffungen mit geringerem Wettbewerb, etwa ein Verhandlungsverfahren oder eine Direktvergabe, und verursachte dadurch einen Schaden für die öffentliche Hand.  
Wenn ich die oben erläuterten vergaberechtlichen Bestimmungen und den konkreten Fall gemeinsam bewerte, zeigt sich, dass öffentliche Auftraggeber weder die Vergabevorschriften einhalten noch die bei ihnen eingereichten Rügen ausreichend prüfen. Meines Erachtens sollten die Vergabeverantwortlichen in solchen Fällen die Vergabekommissionen mit fachlich geeigneten Personen besetzen, die die Rechtsvorschriften beherrschen. 27.02.2025 

İlyas KILIÇ

Experte für öffentliche Verwaltung und Vergabeberater

Vorstandsvorsitzender der Kılıç Kurumsal Danışmanlık A.Ş.

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