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Kılıç Hukuk

Streitigkeiten im Vergabeverfahren

Kann der öffentliche Auftraggeber die Laufzeit eines bereits vergebenen Auftrags ändern?

12. Februar 2023

Im konkreten Fall wurde der Zuschlag für die Dienstleistung mit einer Laufzeit von 1095 Tagen der A… Ltd. Şti. erteilt. Der öffentliche Auftraggeber lädt A… Ltd. Şti. zwar zum Vertragsabschluss ein, hat jedoch mitgeteilt, dass er die im Vertragsentwurf vorgesehene Laufzeit verkürzen und den Vertrag für 180 Tage abschließen werde.

Im konkreten Fall wurde der Zuschlag für die Dienstleistung mit einer Laufzeit von 1095 Tagen der A… Ltd. Şti. erteilt. Der öffentliche Auftraggeber lädt A… Ltd. Şti. zwar zum Vertragsabschluss ein, hat jedoch mitgeteilt, dass er die im Vertragsentwurf vorgesehene Laufzeit verkürzen und den Vertrag für 180 Tage abschließen werde.
Es ist davon auszugehen, dass der öffentliche Auftraggeber die Vertragslaufzeit nicht einseitig und nach dem Vergabeverfahren ändern kann, ohne einen Nachtrag zu erstellen. Denn
 
die Vergabeunterlagen wurden vom Bieter gelesen und akzeptiert und das Angebotsschreiben wurde unterzeichnet. Die im Angebotsschreiben angegebene Laufzeit ist verbindlich und kann vor Unterzeichnung des Vertrags nicht geändert werden.
Artikel 29 des Gesetzes Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe mit der Überschrift „Änderungen oder Erläuterungen in den Vergabeunterlagen“ bestimmt: „Grundsätzlich dürfen die Vergabeunterlagen nach der Bekanntmachung nicht geändert werden. Ist eine Änderung zwingend erforderlich, werden die hierfür maßgeblichen Gründe und Erfordernisse in einem Protokoll festgehalten; die vorherigen Bekanntmachungen werden für ungültig erklärt und der Auftrag wird erneut in gleicher Weise bekannt gemacht. Werden jedoch nach der Bekanntmachung vom öffentlichen Auftraggeber materielle oder technische Fehler oder Mängel festgestellt, welche die Erstellung der Angebote oder die Ausführung der Leistung beeinflussen können, oder werden solche von den Bietern schriftlich mitgeteilt, können die Vergabeunterlagen geändert werden. Der Nachtrag, der hinsichtlich dieser Änderungen einen verbindlichen Bestandteil der Vergabeunterlagen bildet, wird allen Personen, welche die Vergabeunterlagen bezogen haben, so zugesandt, dass sie hiervon mindestens zehn Tage vor Ablauf der Angebotsfrist Kenntnis erhalten. Wird wegen der durch den Nachtrag vorgenommenen Änderungen zusätzliche Zeit für die Erstellung der Angebote benötigt, kann der Termin des Vergabeverfahrens einmalig durch einen Nachtrag um höchstens zwanzig Tage verschoben werden. Wird ein Nachtrag erstellt, wird den Bietern, die ihr Angebot vor dieser Änderung abgegeben haben, die Möglichkeit eingeräumt, ihre Angebote zurückzuziehen und erneut ein Angebot abzugeben. „  Nach dieser Vorschrift erscheint eine Änderung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Laufzeit nicht möglich.
Darüber hinaus besteht im Vergabeverfahren die Verpflichtung, die Stempelsteuer auf die Zuschlagsentscheidung in Höhe von (5,69 Promille), die Vertragsstempelsteuer in Höhe von (9,48 Promille) sowie, wenn der Vertragswert den in Artikel 53 Buchstabe (j) Unterabsatz (1) des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Betrag übersteigt, den Anteil der Behörde für öffentliche Auftragsvergabe in Höhe von fünf Zehntausendstel (0,0005) des Vertragswerts zu entrichten. Wird die Vertragslaufzeit noch vor Abschluss des Vertrags geändert, ändert sich auch der Vertragswert, sodass es ebenfalls zu Streitigkeiten darüber kommen wird, auf welche Weise die oben genannten Abgaben erhoben werden.
IM ERGEBNIS wäre es mit Artikel 29 des Gesetzes Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe mit der Überschrift „Änderungen oder Erläuterungen in den Vergabeunterlagen“ und insbesondere mit der Bestimmung „Grundsätzlich dürfen die Vergabeunterlagen nach der Bekanntmachung nicht geändert werden…“ unvereinbar, wenn der öffentliche Auftraggeber einseitig eine Bestimmung der Vergabeunterlagen eines bereits durchgeführten Vergabeverfahrens ändert, bei dem die Angebote auf Grundlage der Vergabeunterlagen abgegeben wurden, und den Vertrag entsprechend abschließt.

(Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an KILIÇ HUKUK OFİSİ.)

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