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Kılıç Hukuk

Streitigkeiten im Vergabeverfahren

Teilnahme an Vergabeverfahren durch Personen, die wegen Körperverletzung verurteilt wurden

20. Februar 2025

In diesem Artikel informiere ich darüber, ob eine Person, die wegen einer aus einem Arbeitsunfall am Arbeitsplatz resultierenden Körperverletzung verurteilt wurde, an Vergabeverfahren teilnehmen darf. Darüber hinaus werde ich versuchen, das Thema anhand eines konkreten Praxisfalls zu erläutern.

I-Einleitung
In diesem Artikel informiere ich darüber, ob eine Person, die wegen einer aus einem Arbeitsunfall am Arbeitsplatz resultierenden Körperverletzung verurteilt wurde, an Vergabeverfahren teilnehmen darf. Darüber hinaus werde ich versuchen, das Thema anhand eines konkreten Praxisfalls zu erläutern.   

II- Können Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit eine Straftat begangen haben, für einen bestimmten Zeitraum von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden?
Nach den Rechtsvorschriften über die Vergabe müssen Bieter, die an einem Vergabeverfahren teilnehmen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In diesem Rahmen dürfen Bieter innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tag des Vergabeverfahrens nicht aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit gerichtlich verurteilt worden sein. (Siehe Buchstabe (e) des vierten Absatzes von Artikel 10 mit der Überschrift “Eignungsregeln für die Teilnahme am Vergabeverfahren” des Gesetzes Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe)
Nach den Rechtsvorschriften müssen Bieter, denen der Zuschlag erteilt wurde, ferner vor der Vertragsunterzeichnung nachweisen, dass sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tag des Vergabeverfahrens nicht aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit gerichtlich verurteilt worden sind. Dies erfolgt durch Vorlage eines Dokuments mit Strafregisterinformationen (Strafregisterauszug), das von den der Generaldirektion für Strafregister und Statistik des Justizministeriums unterstellten Stellen ausgestellt wird, beim öffentlichen Auftraggeber. Bei seiner Prüfung berücksichtigt der öffentliche Auftraggeber, ob die Verurteilungen aus einer beruflichen Tätigkeit resultieren, sowie die hierfür geltende Frist von fünf Jahren. Stellen öffentliche Auftraggeber fest, dass gegen Bieter eine rechtskräftige Verurteilung aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit vorliegt, gilt das Datum der Rechtskraft des gerichtlichen Urteils als Beginn des Zeitraums von fünf Jahren vor dem letzten Antrags- oder Vergabetag.
Legt der zur Vertragsunterzeichnung aufgeforderte Bieter dem öffentlichen Auftraggeber den Strafregisterauszug vor und ergibt die Prüfung, dass die Dokumente Angaben enthalten, die dem zugesicherten Sachverhalt widersprechen, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und seine Bietersicherheit als Einnahme verbucht; gegen ihn wird jedoch kein Ausschluss von Vergabeverfahren verhängt. (Siehe Artikel 17.5 und 17.6 der Allgemeinen Bekanntmachung über die öffentliche Auftragsvergabe)

III- Ein Praxisfall und dessen Bewertung 
Im konkreten Fall wurde festgestellt, dass eine auf einer Baustelle arbeitende Person beim Hinabsteigen vom ersten Stock in das Erdgeschoss das Gleichgewicht verlor, auf die Treppe stürzte und dabei einen Bruch und eine Verrenkung am Fuß erlitt und dass es sich bei dem Vorfall um einen Arbeitsunfall handelte. Es wurde festgestellt, dass den Arbeitgeber H… Yıldız an der Entstehung des Unfalls aufgrund von Faktoren wie der mangelnden Organisation, der Nichtbereitstellung der erforderlichen Arbeitsmittel und Ausrüstung, der unterbliebenen Anpassung der Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen an veränderte Bedingungen sowie der fehlenden Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen ... ein Hauptverschulden traf. Es wurde als erwiesen angesehen, dass der Arbeitgeber H… Yıldız die Straftat der fahrlässigen Körperverletzung begangen hatte; nach der Berufungsprüfung wurde die Entscheidung rechtskräftig und bestätigt. (Siehe Entscheidung des 37. Strafgerichts erster Instanz Istanbul mit dem Aktenzeichen 2024/48E. und der Entscheidungsnummer 2022/927 K.) 
Die Person, deren Verurteilung rechtskräftig geworden war, nahm am 04.10.2024 am Vergabeverfahren teil. Mit dem am 03.12.2024 versandten Schreiben mit dem Betreff “Aufforderung zur Vertragsunterzeichnung” wurde sie aufgefordert, innerhalb von zehn Tagen den Vertrag über die ausgeschriebene Leistung zu unterzeichnen, indem sie Dokumente vorlegt, aus denen hervorgeht, dass am Tag des Vergabeverfahrens keiner der in Artikel 10 Absatz 4 Buchstaben (a), (b), (c), (d), (e) und (g) des Gesetzes Nr. 4734 genannten Umstände vorlag, eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von %6 stellt und die übrigen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt.
In dem von der verurteilten Person beim öffentlichen Auftraggeber eingereichten Dokument "Strafregisterauszug" wurde ein Strafregistereintrag festgestellt, aus dem hervorging, dass gegen sie wegen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Verurteilung und eine Geldstrafe verhängt worden waren. Daraufhin wurde die betreffende Person vom öffentlichen Auftraggeber von der Wertung ausgeschlossen.
Die verurteilte Person stellte bei der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe einen Nachprüfungsantrag und machte zusammengefasst geltend, dass die gerichtliche Entscheidung keine Bestimmung über ein Verbot der Ausübung beruflicher Tätigkeiten enthalte, dass geprüft werden müsse, ob die Strafe aus der beruflichen Tätigkeit resultiere, und dass der öffentliche Auftraggeber fehlerhaft gehandelt habe.
In der Entscheidung des Ausschusses für öffentliche Auftragsvergabe wurde hingegen festgestellt, dass das betreffende Gerichtsurteil aus der Ausübung der beruflichen Tätigkeit resultiere und es daher angemessen sei, gemäß Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe (e) des Gesetzes Nr. 4734 die Sanktion des Ausschlusses vom Vergabeverfahren anzuwenden, weil innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tag des Vergabeverfahrens eine gerichtliche Verurteilung aufgrund der beruflichen Tätigkeit vorliege. (Siehe Entscheidung des Ausschusses für öffentliche Auftragsvergabe vom 05.02.2025 mit der Nummer 2025/UY.I-459)

IV- Ergebnis 
Bei einer gemeinsamen Bewertung der oben erläuterten vergaberechtlichen Bestimmungen und des Praxisfalls zeigt sich, dass Bieter, die ein Angebot abgeben, nicht wissen, für wie viele Jahre sie aufgrund einer gegen sie gerichtlich verhängten Strafe nicht an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen dürfen.
Im konkreten Fall ist erkennbar, dass dem Bieter nicht bewusst war, dass die ihm zur Last gelegte Straftat der “fahrlässigen Körperverletzung” und die gegen ihn verhängte Strafe ihrem Wesen nach aus der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit resultierten. Daher ist es für Unternehmen, die an Vergabeverfahren teilnehmen, wichtig, die vergaberechtlichen Vorschriften zu kennen. Andernfalls werden sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und ihre Bietersicherheiten vom öffentlichen Auftraggeber als Einnahme verbucht. 20.02.2025 

İlyas KILIÇ

Experte für öffentliche Verwaltung und Vergabeberater

Kılıç Kurumsal Danışmanlık A.Ş. Vorsitzender des Verwaltungsrats

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