Ausschluss und Verteidigung
Vorsicht vor gefälschten Referenzbescheinigungen in EKAP
08. Juli 2025

Referenzbescheinigungen, die zu den wichtigsten Eignungsnachweisen für die Teilnahme an Vergabeverfahren gehören, können gefälscht und über EKAP in Vergabeverfahren verwendet werden. Hierbei müssen sowohl die öffentlichen Auftraggeber als auch die Bieter aufmerksam sein. In diesem Artikel informiere ich über gefälschte Unterlagen in Vergabeverfahren und die Sanktionen gegen Bieter, die gefälschte Unterlagen verwenden. Außerdem werde ich versuchen, das Thema anhand eines tatsächlich eingetretenen Falls zu veranschaulichen.
I-Einleitung
Referenzbescheinigungen, die zu den wichtigsten Eignungsnachweisen für die Teilnahme an Vergabeverfahren gehören, können gefälscht und über EKAP in Vergabeverfahren verwendet werden. Hierbei müssen sowohl die öffentlichen Auftraggeber als auch die Bieter aufmerksam sein.
In diesem Artikel informiere ich über gefälschte Unterlagen in Vergabeverfahren und die Sanktionen gegen Bieter, die gefälschte Unterlagen verwenden. Außerdem werde ich versuchen, das Thema anhand eines tatsächlich eingetretenen Falls zu veranschaulichen.
II- Rechtsvorschriften zur Vorlage gefälschter Unterlagen in Vergabeverfahren
Es ist untersagt, in Vergabeverfahren gefälschte oder irreführende Unterlagen oder Referenzbescheinigungen auszustellen, zu verwenden oder dies zu versuchen. Auf Personen, die solche verbotenen Handlungen oder Verhaltensweisen begehen, finden die in Teil Vier des Gesetzes Nr. 4734 aufgeführten Vorschriften über den Ausschluss Anwendung. (Siehe Art. 17 Buchstabe (c) des Gesetzes Nr. 4734 mit der Überschrift “Verbotene Handlungen oder Verhaltensweisen”.)
Gegen Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie eine der in Art. 17 des Gesetzes Nr. 4734 genannten verbotenen Handlungen oder Verhaltensweisen, einschließlich der Vorlage gefälschter Unterlagen im Vergabeverfahren, begangen haben, wird je nach Art ihrer Handlung oder ihres Verhaltens für mindestens ein Jahr und bis zu 2 Jahre ein Ausschluss von den Vergabeverfahren sämtlicher öffentlicher Einrichtungen und Organisationen einschließlich der ausgenommenen Einrichtungen verhängt.
Handelt es sich bei den juristischen Personen, gegen die ein Ausschluss verhängt wurde, um eine Personengesellschaft, wird der Ausschluss gegen sämtliche Gesellschafter verhängt; handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, wird der Ausschluss gegen die natürlichen oder juristischen Personen verhängt, die mehr als die Hälfte ihres Kapitals halten. Je nachdem, ob es sich bei den Personen, gegen die ein Ausschluss verhängt wurde, um natürliche oder juristische Personen handelt, wird außerdem gegen eine Personengesellschaft, an der sie beteiligt sind, sowie gegen eine Kapitalgesellschaft, an der sie beteiligt sind, sofern sie mehr als die Hälfte ihres Kapitals halten, in gleicher Weise ein Ausschluss verhängt.
Personen, bei denen während oder nach dem Vergabeverfahren festgestellt wird, dass sie diese Handlungen oder Verhaltensweisen begangen haben, werden vom öffentlichen Auftraggeber weder zu diesem Vergabeverfahren noch bis zum Inkrafttreten des Ausschlusses zu nachfolgenden Vergabeverfahren desselben öffentlichen Auftraggebers zugelassen. (Siehe Art. 58 des Gesetzes Nr. 4734 mit der Überschrift “Ausschluss von Vergabeverfahren”)
Auch wenn die Feststellung erst nach Erfüllung der Verpflichtung und Durchführung der Abnahme erfolgt, wird gegen natürliche oder juristische Personen sowie deren Partner oder Bevollmächtigte bei dem betreffenden Auftrag, die eine der in Art. 17 genannten und nach dem türkischen Strafgesetzbuch (TCK) strafbaren Handlungen oder Verhaltensweisen, einschließlich der Vorlage gefälschter Unterlagen, begangen haben, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige zur Einleitung einer Strafverfolgung nach den Vorschriften des TCK erstattet. Neben der zu verhängenden Strafe werden sie durch gerichtliche Entscheidung für mindestens 1 Jahr und bis zu 3 Jahre von den Vergabeverfahren sämtlicher öffentlicher Einrichtungen und Organisationen im Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 4734 ausgeschlossen, wobei dieser Ausschluss ab dem Tag nach Ablauf des vom öffentlichen Auftraggeber verhängten Ausschlusses gilt. (Siehe Art. 59 des Gesetzes Nr. 4734 mit der Überschrift “Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Bieter”)
III- Rechtsvorschriften zur Vorlage von Referenzbescheinigungen in Vergabeverfahren
Referenzbescheinigungen sind Unterlagen, die belegen, dass Bewerber und Bieter bereits über ausreichende Erfahrung mit der ausgeschriebenen Leistung verfügen. Öffentliche Auftraggeber im Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 4734 sind verpflichtet, Auftragnehmern, die einen nach einem Vergabeverfahren geschlossenen Vertrag ordnungsgemäß erfüllt haben, über EKAP eine Referenzbescheinigung auszustellen. Referenzbescheinigungen, die nach dem 31/8/2014 von den zu ihrer Ausstellung befugten Einrichtungen und Organisationen ausgestellt werden, müssen über die elektronische Plattform für die öffentliche Auftragsvergabe (EKAP) ausgestellt und registriert werden. Referenzbescheinigungen, für die eine Registrierung über EKAP vorgeschrieben ist, können ohne Registrierung über EKAP nicht in Vergabeverfahren verwendet werden, deren Bekanntmachung oder Mitteilung nach dem 1/7/2016 erfolgt. (Siehe Zusatzartikel 1 der Durchführungsverordnungen für Vergabeverfahren mit der Überschrift “Ausstellung von Referenzbescheinigungen über EKAP”)
Die öffentlichen Auftraggeber prüfen die in einem Vergabeverfahren vorgelegten Referenzbescheinigungen durch eine Abfrage über EKAP darauf, ob sie mit dem EKAP-Eintrag übereinstimmen. Wird bei der Abfrage eine Abweichung festgestellt, muss die Vergabekommission die erforderliche Prüfung und Bewertung der Gültigkeit der vorgelegten Bescheinigung vornehmen. (Siehe Art. 30.8.6 der Allgemeinen Mitteilung über die öffentliche Auftragsvergabe)
IV- Ein tatsächlich eingetretener Fall und die Bewertung des Ausschusses für öffentliche Auftragsvergabe
Der im Folgenden behandelte Fall ereignete sich bei dem von einer Gemeinde durchgeführten Vergabeverfahren für die “Arbeiten zur Errichtung einer Lärmschutzbarriere am Gastro-Kunstzentrum”.
Die von der Bieterin Y… Ltd. Şti. in der Zeile “Nicht in EKAP registrierte Bescheinigung über die Fertigstellung durch den Auftragnehmer” der Tabelle mit den Eignungsangaben angegebene Referenzbescheinigung betrifft die für die Generaldirektion für Straßenbau, Abteilung Straßenbau, ausgeführten Arbeiten “Kınalı-Tekirdağ-Savaştepe (Çanakkale-1915-Brücke)”. Bei der betreffenden Referenzbescheinigung handelt es sich um die “Bescheinigung über die Fertigstellung durch den Auftragnehmer” vom 23.12.2024 mit der Nummer “2024/109333-1451576-1-2”. Bei den vom öffentlichen Auftraggeber über EKAP durchgeführten Abfragen zu dieser Bescheinigung wurde Folgendes festgestellt:
- Die betreffende Referenzbescheinigung war nicht in EKAP registriert.
- Zudem erklärte die in der betreffenden Bescheinigung als Auftraggeberin angegebene Generaldirektion für Straßenbau in ihrem Antwortschreiben zu diesem Sachverhalt, dass die Bescheinigung nicht von ihrer Behörde ausgestellt worden sei.
Die oben genannten Feststellungen wurden von der das Vergabeverfahren durchführenden Gemeinde bewertet. Gemäß Art. 17 Buchstabe (c) des Gesetzes Nr. 4734 beschloss sie, das Angebot der genannten Bieterin von der Bewertung auszuschließen, das Verfahren zum Ausschluss der Bieterin von Vergabeverfahren einzuleiten und Strafanzeige zu erstatten. Auch die türkische Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) gelangte zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen des öffentlichen Auftraggebers sachgerecht waren. (Siehe Entscheidung des Ausschusses für öffentliche Auftragsvergabe vom 09.04.2025 mit der Nummer 2025/UY.II-891)
IV- Ergebnis und meine Bewertung
Wie der konkrete Fall zeigt, werden selbst bei elektronischen Vergabeverfahren weiterhin gefälschte Referenzbescheinigungen vorgelegt. In diesem Zusammenhang müssen sowohl die öffentlichen Auftraggeber als auch die an Vergabeverfahren teilnehmenden Bieter die oben genannten Rechtsvorschriften einhalten. Andernfalls könnten Aufträge an Personen vergeben werden, die gefälschte Referenzbescheinigungen vorlegen, was dazu führen würde, dass auch die Zuverlässigkeit der öffentlichen Auftraggeber infrage gestellt wird. 08.07.2025
İlyas KILIÇ
Experte für öffentliche Verwaltung und Vergabeberater
Vorstandsvorsitzender der Kılıç Kurumsal Danışmanlık A.Ş.