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Kılıç Hukuk

Ausschluss und Verteidigung

Wird auch das Unternehmen ausgeschlossen, wenn die Person, die es bei einem Vergabeverfahren bevollmächtigt vertritt, ausgeschlossen ist?

12. Februar 2023

Gemäß Art. 11 Buchst. (a) des Gesetzes Nr. 4734 dürfen Personen, die von öffentlichen Auftraggebern vorübergehend von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden, weder unmittelbar noch mittelbar oder als Unterauftragnehmer in irgendeiner Weise im eigenen Namen oder im Namen anderer an Vergabeverfahren teilnehmen.

Gemäß Art. 11 Buchst. (a) des Gesetzes Nr. 4734 dürfen Personen, die von öffentlichen Auftraggebern vorübergehend von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden, weder unmittelbar noch mittelbar oder als Unterauftragnehmer in irgendeiner Weise im eigenen Namen oder im Namen anderer an Vergabeverfahren teilnehmen.
 
Es ist eindeutig geregelt, dass die Angebote von Bietern, auf die dies zutrifft, von der Wertung ausgeschlossen und ihre Bietersicherheiten als Einnahmen verbucht werden, dass die unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an Vergabeverfahren trotz eines bestehenden Ausschlusses zu den in Art. 17 des Gesetzes Nr. 4734 aufgeführten verbotenen Handlungen oder Verhaltensweisen zählt und dass gemäß Art. 58 des Gesetzes gegen Personen, bei denen die in Art. 17 genannten verbotenen Handlungen oder Verhaltensweisen festgestellt werden, eine Ausschlussentscheidung ergeht.
 
Wenn sich herausstellt, dass der Bevollmächtigte, der das von einem Unternehmen/Bieter eingereichte Angebotsschreiben und das beigefügte Einheitspreisverzeichnis unterzeichnet hat, zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen war:
Das Angebot des Unternehmens wird vom öffentlichen Auftraggeber gemäß Art. 11 Abs. 1 Buchst. (a) des Gesetzes von der Wertung ausgeschlossen.
Die Sicherheit des Unternehmens wird als Einnahme verbucht,
gegen das Unternehmen wird ein Verfahren zum Ausschluss von Vergabeverfahren durchgeführt.

(Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an KILIÇ HUKUK OFİSİ.)

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