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Kılıç Hukuk
BEGRIFF4734Streitigkeiten im Vergabeverfahren

Apostille-Beglaubigungsvermerk

Der Apostille-Beglaubigungsvermerk ist ein Beglaubigungsvermerk, der auf amtliche Dokumente aus Staaten angewandt wird, die Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens sind, damit diese in einem anderen Staat gültig sein können. Die Apostille bestätigt nicht den Inhalt des Dokuments, sondern dass die Unterschrift/das Siegel auf dem Dokument „von einer zuständigen Behörde stammt“. Sie gilt grundsätzlich für „öffentliche Urkunden“; privatrechtliche Dokumente werden häufig erst apostillefähig, nachdem sie durch einen Notar oder eine zuständige Stelle den Charakter einer „öffentlichen…

Der Apostille-Beglaubigungsvermerk ist ein Beglaubigungsvermerk, der auf amtliche Dokumente aus Staaten angewandt wird, die Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens sind, damit diese in einem anderen Staat gültig sein können. Die Apostille bestätigt nicht den Inhalt des Dokuments, sondern dass die Unterschrift/das Siegel auf dem Dokument “von einer zuständigen Behörde stammt”. Sie gilt grundsätzlich für Dokumente mit dem Charakter einer “öffentlichen Urkunde”; privatrechtliche Dokumente werden häufig erst apostillefähig, nachdem sie durch einen Notar oder eine zuständige Stelle den Charakter einer “öffentlichen Urkunde” erhalten haben. Bei Dokumenten mit Apostille ist keine zusätzliche Beglaubigung durch ein Konsulat oder das Außenministerium erforderlich. Eine Apostille ist jedoch nur gültig, wenn der Staat, in dem das Dokument ausgestellt wurde, Vertragspartei ist. Bei Staaten, die nicht Vertragspartei sind, kommt hingegen eine “konsularische Beglaubigung/Legalisation” in Betracht; damit das Dokument in der Türkei verwendet werden kann, ist zudem in den meisten Fällen eine beglaubigte Übersetzung ins Türkische (und je nach Rechtsvorschriften eine notarielle Beglaubigung) erforderlich.

Weitere einschlägige Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar:

Vermerk über die Übereinstimmung mit dem Original; Vermerk „Mit dem vorgelegten Dokument identisch“; Vermerk „Das Original wurde vom öffentlichen Auftraggeber eingesehen“; Beglaubigungskette (aufeinanderfolgendes Beglaubigungsverfahren)

Für weiterführende Informationen zu diesem Thema klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link/die nachstehenden Links.

Thema des Artikels: 

Wie sind im Ausland beschaffte ausländische Dokumente in Vergabeverfahren vorzulegen? (Analyse der KİK-Entscheidung zur Beschaffung von Waren) 

Link:Yurt disindan edinilen yabanci belgeler ihalelerde ne sekilde sunulmali mal alimi kapsamindaki kik kararinin incelemesi

Thema des Informationsvideos: Gelten meine Dokumente über Waren- oder Dienstleistungen für den privaten Sektor im Ausland als Berufserfahrung?

Link: ihale.tv 

Für ausführliche Informationen kontaktieren Sie bitte Kılıç Hukuk ve Danışmanlık

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