Aufgaben und Verantwortung des Bieters beim Vertragsabschluss
Aufgaben und Verantwortung des Bieters beim Vertragsabschluss: Der Zuschlagsempfänger muss innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Bekanntgabe der Aufforderung zum Vertragsabschluss durch Unterlagen nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens keine der in Art. 10 Abs. 4 Buchst. (a), (b), (c), (d), (e) und (g) des Gesetzes Nr. 4734 genannten Situationen vorlag, die Vertragserfüllungssicherheit leisten, seine übrigen gesetzlichen Pflichten erfüllen und den Vertrag unterzeichnen. Nach Vertragsunterzeichnung wird die Bietersicherheit zurückgegeben. Unterzeichnet er außer bei höherer Gewalt…
Aufgaben und Verantwortung des Bieters beim Vertragsabschluss: Der Zuschlagsempfänger ist verpflichtet, innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Bekanntgabe der Aufforderung zum Vertragsabschluss durch Unterlagen nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens keine der in Art. 10 Abs. 4 Buchst. (a), (b), (c), (d), (e) und (g) des Gesetzes Nr. 4734 genannten Situationen vorlag, die Vertragserfüllungssicherheit zu leisten, seine übrigen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und den Vertrag zu unterzeichnen. Nach der Vertragsunterzeichnung wird die Bietersicherheit zurückgegeben. Unterzeichnet der Zuschlagsempfänger den Vertrag jedoch außer in Fällen höherer Gewalt nicht, wird die Bietersicherheit als Einnahme verbucht und Art. 58 des Gesetzes Nr. 4734 auf ihn angewandt. Enthalten die dem öffentlichen Auftraggeber zum Nachweis des gemäß Art. 10 des Gesetzes Nr. 4734 zugesicherten Sachverhalts vorgelegten Unterlagen hingegen Angaben, die dem zugesicherten Sachverhalt widersprechen, wird die Bietersicherheit zwar als Einnahme verbucht, jedoch keine Ausschlussentscheidung gegen ihn erlassen.
Weitere einschlägige Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar:
Unterzeichnung des Vertrags; Aufforderung zum Vertragsabschluss; Vertragsmanagement (Management öffentlicher Aufträge durch Unternehmen)
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK OFİSİ