Ausschluss
Der Ausschluss von Vergabeverfahren bedeutet, dass die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren für einen bestimmten Zeitraum untersagt wird.
Der Ausschluss von Vergabeverfahren ist eine verwaltungsrechtliche Sanktion, die verhängt wird, wenn in den Rechtsvorschriften aufgeführte verbotene Handlungen oder Verhaltensweisen festgestellt werden. Die Ausschlussentscheidung wird hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Dauer nach den Bestimmungen des einschlägigen Gesetzes festgelegt.
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 4734