Berechtigungsnachweis für Penetrationstests
Der Berechtigungsnachweis für Penetrationstests ist eine branchenspezifische Genehmigung, die bestätigt, dass der Bieter zur Durchführung von Cybersicherheitstests, Schwachstellenanalysen, Penetrationstests und ähnlichen technischen Prüfleistungen für öffentliche Auftraggeber hinsichtlich Informationssicherheit, Fachkompetenz und Leistungskapazität befugt ist. Er ist kein allgemeines Zertifikat für Informationssicherheitsmanagement wie ISO 27001, sondern ein Nachweis speziell für öffentliche IT-Beschaffungen. Auftraggeber müssen bei solchen Vergaben in den Verwaltungsbedingung
Der Berechtigungsnachweis für Penetrationstests ist eine branchenspezifische Genehmigung bzw. ein Berechtigungsnachweis, der bestätigt, dass der Bieter, der Cybersicherheitstests, Schwachstellenanalysen, Penetrationstests und ähnliche technische Prüfleistungen für öffentliche Auftraggeber durchführt, hinsichtlich Informationssicherheit, technischer Fachkompetenz und Leistungskapazität für Penetrationstests hierzu befugt ist. Dieses Dokument ist kein allgemeines Zertifikat für ein Informationssicherheitsmanagementsystem wie ISO 27001, sondern ein speziell für öffentliche IT-Beschaffungen vorgesehener Nachweis der Befähigung zur unmittelbaren Erbringung von Penetrationstestleistungen.
Öffentliche Auftraggeber müssen bei Vergabeverfahren über Penetrationstestleistungen den vom Ministerium für Industrie und Technologie ausgestellten Berechtigungsnachweis für Penetrationstests in der Klausel der Präqualifikationsbedingungen oder der Verwaltungsbedingungen über “Registereintragungen, Genehmigungen, Zulassungen und ähnliche Dokumente, die zur Ausführung des Auftragsgegenstands zwingend einzuholen und in den einschlägigen Rechtsvorschriften speziell für diese Tätigkeit geregelt sind” vorsehen. Werden die Penetrationstestleistungen von Unterauftragnehmern ausgeführt, müssen auch diese zusätzlich zum Berechtigungsnachweis für öffentliche IT-Leistungen über einen Berechtigungsnachweis für Penetrationstests verfügen. (Siehe: Allgemeine Bekanntmachung über die öffentliche Auftragsvergabe, m. 89/A.3., m. 89/A.5)
Weitere Begriffe zu diesem Thema im Kılıç-Vergabeglossar:
Akkreditierung; Laborprüfung; Laborprüfbericht; Schiedslaborprüfung; Endgültiger Laborbericht; Analyse
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