Gebühr für den Nachprüfungsantrag
Die Gebühr für den Nachprüfungsantrag ist der Betrag, der entrichtet werden muss, um bei der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) einen Nachprüfungsantrag stellen zu können. Sie wird jährlich anhand des geschätzten Auftragswerts festgelegt. Weitere Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar: Rüge; Rüge beim Auftraggeber; Frist für die Rüge beim Auftraggeber; Nachprüfungsantrag; Nachprüfungsantrag bei der KİK (elektronischer Nachprüfungsantrag); Frist für den Nachprüfungsantrag bei der KİK (Für weitere Informationen wenden Sie sich an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK OFİSİ unter
Die Gebühr für den Nachprüfungsantrag ist der Betrag, der entrichtet werden muss, um bei der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) einen Nachprüfungsantrag stellen zu können. Die Gebühr für den Nachprüfungsantrag wird jährlich anhand des geschätzten Auftragswerts der ausgeschriebenen Leistungen festgelegt.
Weitere Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar zu diesem Thema:
Rüge; Rüge beim Auftraggeber; Frist für die Rüge beim Auftraggeber; Nachprüfungsantrag; Nachprüfungsantrag bei der KİK (elektronischer Nachprüfungsantrag); Frist für den Nachprüfungsantrag bei der KİK
(Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK OFİSİ. Tel.: 0312 285 96 00)