Immaterieller Schadensersatz
Nach dem türkischen Obligationengesetz kann der Richter bei einer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit unter Berücksichtigung der Umstände des Ereignisses die Zahlung eines angemessenen Geldbetrags als immateriellen Schadensersatz an den Geschädigten anordnen. Bei schwerer Körperverletzung oder Tod kann auch die Zahlung eines angemessenen Geldbetrags an die Angehörigen des Geschädigten oder Verstorbenen angeordnet werden. Weitere Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar zu diesem Thema: Anfechtungsklage ; Allgemeine Leistungsklage ; Forderungsklage ; Schadensersatzklage (im Rahmen…
Nach dem türkischen Obligationengesetz kann der Richter im Rahmen des immateriellen Schadensersatzes bei einer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit einer Person unter Berücksichtigung der Umstände des Ereignisses die Zahlung eines angemessenen Geldbetrags als immateriellen Schadensersatz an den Geschädigten anordnen. Bei schwerer Körperverletzung oder Tod kann auch die Zahlung eines angemessenen Geldbetrags als immaterieller Schadensersatz an die Angehörigen des Geschädigten oder Verstorbenen angeordnet werden.
Weitere Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar zu diesem Thema:
Anfechtungsklage; Allgemeine Leistungsklage; Forderungsklage; Schadensersatzklage (im Rahmen öffentlicher Vergabeverträge); Klage gegen eine Entscheidung des Ausschusses für öffentliche Auftragsvergabe (Verwaltungsklage); Beschleunigtes Gerichtsverfahren (Vergabesachen)
(Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK OFİSİ. Tel: 0312 285 96 00)