Inländischer Bieter
Inländische Bieter sind natürliche Personen mit Staatsangehörigkeit der Republik Türkiye sowie juristische Personen, die nach den Gesetzen der Republik Türkiye gegründet wurden. Bei Vergabeverfahren, deren geschätzter Auftragswert unter dem Schwellenwert liegt, kann festgelegt werden, dass nur inländische Bieter teilnehmen dürfen. Damit Bietergemeinschaften als inländische Bieter gelten, müssen alle ihre Mitglieder inländische Bieter sein. In Freizonen tätige Bewerber und Bieter, die natürliche Personen mit Staatsangehörigkeit der Republik Türkiye oder nach deren Gesetzen gegründete…
Inländische Bieter sind natürliche Personen mit Staatsangehörigkeit der Republik Türkiye sowie juristische Personen, die nach den Gesetzen der Republik Türkiye gegründet wurden. Bei Vergabeverfahren, deren geschätzter Auftragswert unter dem Schwellenwert liegt, kann festgelegt werden, dass nur inländische Bieter teilnehmen dürfen. Damit Bietergemeinschaften als inländische Bieter gelten, müssen alle ihre Mitglieder inländische Bieter sein. In Freizonen tätige Bewerber und Bieter, die natürliche Personen mit Staatsangehörigkeit der Republik Türkiye oder nach den Gesetzen der Republik Türkiye gegründete juristische Personen sind, gelten als inländische Bieter.
Weitere einschlägige Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar:
Bieter; Potentieller Bieter; Inländische Ware (Bauleistungen); Inländische Ware; Nachweis über inländische Waren; Anforderung an den inländischen Anteil (Dienstleistungsbeschaffungen)
(Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK OFİSİ. Tel: 0312 285 96 00)