BEGRIFF4734Streitigkeiten im Vergabeverfahren
Nachprüfungsantrag
Antrag bei der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) nach einer Rüge beim Auftraggeber.
Gegen die Entscheidung über eine Rüge beim Auftraggeber oder das Ausbleiben einer fristgerechten Entscheidung kann ein Nachprüfungsantrag bei der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) gestellt werden. Die Antragsfrist und die Gebühr sind in den Rechtsvorschriften geregelt.
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 4734