Rechtsverletzung durch Beeinträchtigung eines Interesses
Eine Rechtsverletzung durch Beeinträchtigung eines Interesses liegt vor, wenn eine Maßnahme ein persönliches, berechtigtes und gegenwärtiges Interesse berührt. Bei Vergabesachen wird im Rahmen von Anträgen an den öffentlichen Auftraggeber oder die türkische Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) geprüft, ob eine solche Rechtsverletzung vorliegt. Weitere einschlägige Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar: Antragsbefugnis ; Anfechtungsklage ; Klage gegen eine Entscheidung des Ausschusses für öffentliche Auftragsvergabe (Verwaltungsklage) ; Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren …
Eine Rechtsverletzung durch Beeinträchtigung eines Interesses liegt vor, wenn eine Maßnahme ein persönliches, berechtigtes und gegenwärtiges Interesse berührt. Bei Vergabesachen wird im Rahmen von Anträgen an den öffentlichen Auftraggeber oder die türkische Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) geprüft, ob eine solche Rechtsverletzung vorliegt.
Weitere einschlägige Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar:
Antragsbefugnis; Anfechtungsklage; Klage gegen eine Entscheidung des Ausschusses für öffentliche Auftragsvergabe (Verwaltungsklage); Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren; Beschleunigtes Gerichtsverfahren (Vergabesachen)
(Für nähere Informationen wenden Sie sich an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK. Tel: 0312 285 96 00)