Schiedsverfahren
Beilegung einer Streitigkeit durch Schiedsrichter; Schlichtung. Ist das Schiedsverfahren gesetzlich vorgeschrieben, handelt es sich um ein obligatorisches (zwingendes) Schiedsverfahren. Haben die Parteien trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung vereinbart, ein Schiedsverfahren statt staatlicher Gerichte anzurufen, liegt ein freiwilliges Schiedsverfahren vor. Weitere Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar zum Thema: Streitbeilegung; Streitentscheidung; Anfechtungsklage; Leistungsklage; Schadensersatzklage (im Rahmen öffentlicher Vergabeverträge) (Für weitere Informationen wenden Sie sich an…
Beilegung einer Streitigkeit durch Schiedsrichter; Schlichtung. Ist das Schiedsverfahren gesetzlich vorgeschrieben, handelt es sich um ein obligatorisches (zwingendes) Schiedsverfahren. Haben die Parteien trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung vereinbart, ein Schiedsverfahren statt staatlicher Gerichte anzurufen, liegt ein freiwilliges Schiedsverfahren vor.
Weitere Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar zum Thema:
Streitbeilegung; Streitentscheidung; Anfechtungsklage; Leistungsklage; Schadensersatzklage (im Rahmen öffentlicher Vergabeverträge)
(Für weitere Informationen wenden Sie sich an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK OFİSİ. Tel: 0312 285 96 00)