Türkisches Obligationengesetz Nr. 6098
Das Türkische Obligationengesetz Nr. 6098 legt für Sachverhalte, die nicht im Gesetz Nr. 4735 über öffentliche Auftragsverträge geregelt sind, die von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern einzuhaltenden Bestimmungen fest. (Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK OFİSİ. Tel: 0312 285 96 00)
Das Türkische Obligationengesetz Nr. 6098 legt für Sachverhalte, die nicht im Gesetz Nr. 4735 über öffentliche Auftragsverträge geregelt sind, die von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern einzuhaltenden Bestimmungen fest.
(Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK OFİSİ. Tel: 0312 285 96 00)