Verbindlichkeit aus unerlaubter Handlung
Nach dem türkischen Obligationengesetz ist im Rahmen einer „Verbindlichkeit aus unerlaubter Handlung“ derjenige, der einem anderen durch eine schuldhafte und rechtswidrige Handlung Schaden zufügt, zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Der Geschädigte trägt jedoch die Beweislast für seinen Schaden und das Verschulden des Schädigers. Lässt sich die Höhe des erlittenen Schadens nicht vollständig nachweisen, setzt das Gericht sie unter Berücksichtigung des gewöhnlichen Geschehensablaufs und der vom Geschädigten getroffenen Maßnahmen nach Billigkeit fest. Weitere Begriffe im…
Nach dem türkischen Obligationengesetz ist im Rahmen einer “Verbindlichkeit aus unerlaubter Handlung” derjenige, der einem anderen durch eine schuldhafte und rechtswidrige Handlung Schaden zufügt, zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Der Geschädigte trägt jedoch die Beweislast für seinen Schaden und das Verschulden des Schädigers. Lässt sich die Höhe des erlittenen Schadens nicht vollständig nachweisen, setzt das Gericht sie unter Berücksichtigung des gewöhnlichen Geschehensablaufs und der vom Geschädigten getroffenen Maßnahmen nach Billigkeit fest.
Weitere Begriffe zu diesem Thema im Kılıç-Vergabeglossar:
Unlauterer Wettbewerb; Zahlungsklage infolge der unberechtigten Kündigung eines öffentlichen Vergabevertrags; Zahlungsklage wegen Nichtzahlung der Vergütung für außervertraglich ausgeführte Arbeiten
(Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK OFİSİ. Tel: 0312 285 96 00)