Voraussichtlicher Wert
Der voraussichtliche Wert ist der für den Gegenstand des Vergabeverfahrens angenommene Wert. Weitere einschlägige Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar: Staatliches Vergabegesetz Nr. 2886 ; Offenes Angebotsverfahren (Staatliches Vergabegesetz Nr. 2886) ; Verfahren mit verschlossenen Angeboten (Staatliches Vergabegesetz Nr. 2886) ; Verhandlungsverfahren (Staatliches Vergabegesetz Nr. 2886) ; Geschätzter Wert (öffentliche Auftragsvergabe) ; Voraussichtlicher Wert (bei Ausschreibungen über Verkauf, Vermietung usw.) (Für nähere Informationen wenden Sie sich an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK OFİSİ. Tel…
Der voraussichtliche Wert ist der für den Gegenstand des Vergabeverfahrens angenommene Wert.
Weitere einschlägige Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar:
Staatliches Vergabegesetz Nr. 2886; Offenes Angebotsverfahren (Staatliches Vergabegesetz Nr. 2886); Verfahren mit verschlossenen Angeboten (Staatliches Vergabegesetz Nr. 2886); Verhandlungsverfahren (Staatliches Vergabegesetz Nr. 2886); Geschätzter Wert (öffentliche Auftragsvergabe); Voraussichtlicher Wert (bei Ausschreibungen über Verkauf, Vermietung usw.)
(Für nähere Informationen wenden Sie sich an KILIÇ HUKUK VE DANIŞMANLIK OFİSİ. Tel: 0312 285 96 00)