Vorbereitungshandlungen des öffentlichen Auftraggebers für das Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren ist von den öffentlichen Auftraggebern im Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 4734 durchzuführen, denen Haushaltsmittel zugewiesen wurden oder die mit der Durchführung betraut sind. Der geschätzte Auftragswert wird vom Auftraggeber unter Berücksichtigung der technischen Merkmale in EKAP ermittelt. Belege zu Preisen oder Richtwerten, die über EKAP nicht abrufbar sind, werden in EKAP hochgeladen. Die Vergabegenehmigung wird vom Vergabeverantwortlichen über EKAP erstellt und elektronisch unterzeichnet. Art, Umfang und Menge des Auftrags, bei Zulassung von Teilangeboten die…
Das Vergabeverfahren ist von den öffentlichen Auftraggebern im Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 4734 durchzuführen, denen Haushaltsmittel zugewiesen wurden oder die mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens betraut sind. Der geschätzte Auftragswert wird vom öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der technischen Merkmale des Auftragsgegenstands in EKAP ermittelt. Informationen und Unterlagen, die Preisen oder Richtwerten zugrunde liegen, auf die über EKAP nicht zugegriffen werden kann, werden in EKAP hochgeladen.
Die Vergabegenehmigung wird vom Vergabeverantwortlichen über EKAP erstellt und mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet.
Art und Menge des Auftragsgegenstands, bei Zulassung von Teilangeboten die Lose sowie erforderlichenfalls die Leistungspositionen und weitere Angaben werden in EKAP eingegeben und das Vergabeverfahren wird registriert. Dem registrierten Vergabeverfahren wird eine Vergaberegistrierungsnummer (İKN) zugeteilt.
Die Vergabe-/Präqualifikationsbekanntmachung, die Berichtigungsbekanntmachung sowie die Vergabe- und/oder Präqualifikationsunterlagen werden über EKAP erstellt. Bei der Erstellung der Verwaltungsbedingungen wird die “Muster-Verwaltungsbedingung für elektronisch durchgeführte Vergabeverfahren” zugrunde gelegt. Unterlagen, die im Rahmen der Vergabeunterlagen nicht in EKAP erstellt werden können, werden gesondert hochgeladen.
Nachträge und Erläuterungen werden über EKAP erstellt. Sie werden allen mitgeteilt, die sich bis zum Datum des Nachtrags/der Erläuterung in ihr EKAP-Konto eingeloggt und die Unterlagen heruntergeladen haben.
Die Vergabekommission wird spätestens innerhalb von 3 (drei) Tagen nach dem Datum der Vergabe-/Präqualifikationsbekanntmachung oder der Einladung einschließlich der Ersatzmitglieder in EKAP gebildet. Den Mitgliedern der Vergabekommission wird über EKAP die Zugriffsberechtigung auf die Vergabeakte des Vergabeverfahrens erteilt, für das sie zuständig sind.
Weitere Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar zu diesem Thema:
Vorbereitung/Planung vor dem Vergabeverfahren (für Unternehmen); Vorbereitung/Planung vor dem Vergabeverfahren (im Rahmen der Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber); Vorbereitung/Planung vor dem Vergabeverfahren (für Verkaufs-, Vermietungs- und Dienstbarkeitsausschreibungen öffentlicher Auftraggeber); Risikoanalyse des Vergabeverfahrens; Vergabeberater; Vergabeeinheit/-abteilung (unternehmensinterne Einheiten)
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Quellenbuch: Ermittlung, Prüfung und Erläuterung ungewöhnlich niedriger Angebote bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Verfasser: Av. Işıl KILIÇ, Murat AŞKIN
Link: kilicakademi.com.tr
(Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an Kılıç Hukuk ve Danışmanlık. Tel: 0312 285 96 00)