Die türkische Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) hat eine Mitteilung zur Einreichung elektronischer Vertragserfüllungsbürgschaften über Takasbank veröffentlicht
24. Januar 2024
Bekanntlich wird vor Vertragsabschluss vom Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von % 6 des Auftragswerts verlangt, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen des Vertrags und der Vergabeunterlagen erfüllt werden.
1)Bekanntlich wird vor Vertragsabschluss vom Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von % 6 des Auftragswerts verlangt, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen des Vertrags und der Vergabeunterlagen erfüllt werden.
2) In diesem Zusammenhang hat die türkische Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) am 22.01.2024 eine Erweiterung in Betrieb genommen, die auch die Übermittlung elektronischer Vertragserfüllungsbürgschaften über İstanbul Takas ve Saklama Bankası A.Ş. (TAKASBANK) ermöglicht.
3)Somit kann für Verträge, die nach dem 22.01.2024 unterzeichnet werden, eine elektronische Vertragserfüllungsbürgschaft über Takasbank eingereicht werden.
4)Damit eine elektronische Vertragserfüllungsbürgschaft über Takasbank eingereicht werden kann, müssen die betreffenden öffentlichen Auftraggeber zunächst in EKAP über das Menü “Vertragserfüllungsbürgschaften” die Bieter bestimmen, die elektronische Vertragserfüllungsbürgschaften einreichen dürfen.
5) Anschließend müssen die Bieter, die den Zuschlag erhalten haben,
- auf ihrer Benutzerseite in EKAP die Vergaberegistrierungsnummer des betreffenden Vergabeverfahrens auswählen und über das Menü für Sicherheitsleistungen eine Referenznummer abrufen,
- bei der Bank, von der die Vertragserfüllungsbürgschaft eingeholt werden soll, unter Angabe der Referenznummer die Ausstellung einer elektronischen Vertragserfüllungsbürgschaft beantragen,
- die Referenznummer in der Tabelle zur Bestätigung der vor Vertragsunterzeichnung einzureichenden Unterlagen angeben.