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Kılıç Hukuk
BEGRIFF4734Ausschluss und Verteidigung

Ausschluss von Vergabeverfahren (Gesetze Nr. 4734 und 4735)

Der Ausschluss von Vergabeverfahren bezeichnet den vorübergehenden Ausschluss von Personen, die verbotene Handlungen oder Verhaltensweisen nach dem Gesetz Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe oder dem Gesetz Nr. 4735 über öffentliche Auftragsverträge begangen haben. Wer nachweislich gegen Artikel 17 des Gesetzes Nr. 4734 verstoßen hat, wird je nach Art der Handlung für mindestens ein und höchstens zwei Jahre ausgeschlossen; wer trotz Zuschlags ohne höhere Gewalt keinen ordnungsgemäßen Vertrag schließt, für mindestens sechs Monate und höchstens ein Jahr

Der Ausschluss von Vergabeverfahren bezeichnet den vorübergehenden Ausschluss von Personen, die verbotene Handlungen oder Verhaltensweisen nach dem Gesetz Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe oder dem Gesetz Nr. 4735 über öffentliche Auftragsverträge begangen haben.
Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie die in Artikel 17 des Gesetzes Nr. 4734 genannten verbotenen Handlungen oder Verhaltensweisen begangen haben, werden je nach Art ihrer Handlung oder ihres Verhaltens für mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre von den Vergabeverfahren sämtlicher öffentlicher Einrichtungen und Organisationen einschließlich ausgenommener Beschaffungen ausgeschlossen. Personen, die trotz Zuschlagserteilung außer in Fällen höherer Gewalt keinen ordnungsgemäßen Vertrag schließen, werden für mindestens sechs Monate und höchstens ein Jahr ausgeschlossen.
Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie die in Artikel 25 des Gesetzes Nr. 4735 genannten Handlungen oder Verhaltensweisen begangen haben, werden je nach Art ihrer Handlung oder ihres Verhaltens für mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre von den Vergabeverfahren sämtlicher öffentlicher Einrichtungen und Organisationen einschließlich ausgenommener Beschaffungen ausgeschlossen.
Ist eine juristische Person, gegen die eine Ausschlussentscheidung ergangen ist, eine Personengesellschaft, wird gegen sämtliche Gesellschafter eine Ausschlussentscheidung erlassen; ist sie eine Kapitalgesellschaft, ergeht die Ausschlussentscheidung gegen die natürlichen oder juristischen Personen, die mehr als die Hälfte ihres Kapitals halten. Je nachdem, ob die Personen, gegen die eine Ausschlussentscheidung ergangen ist, natürliche oder juristische Personen sind, wird, sofern sie zugleich Gesellschafter einer Personengesellschaft sind, auch gegen diese Personengesellschaft und, sofern sie Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sind und mehr als die Hälfte ihres Kapitals halten, ebenso gegen diese Kapitalgesellschaft eine Ausschlussentscheidung erlassen.
Stellen die das Vergabeverfahren durchführenden öffentlichen Auftraggeber einen Sachverhalt fest, der einen Ausschluss von Vergabeverfahren erfordert, sind sie verpflichtet, diesen dem zuständigen oder übergeordneten Ministerium zur Veranlassung des Erforderlichen mitzuteilen. Ausschlussentscheidungen werden spätestens innerhalb von fünfundvierzig Tagen nach dem Tag erlassen, an dem die den Ausschluss erfordernde Handlung oder Verhaltensweise festgestellt wurde. Die erlassene Entscheidung wird spätestens innerhalb von fünfzehn Tagen zur Veröffentlichung im Amtsblatt übersandt und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Diese Entscheidungen werden von der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) überwacht; zudem werden Register über die von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossenen Personen geführt.

Weitere Begriffe im Kılıç-Vergabeglossar zu diesem Thema:

Verbotene Handlungen oder Verhaltensweisen (Gesetze Nr. 4734 und 4735); Manipulation eines Vergabeverfahrens; Straftat der Manipulation der Leistungserbringung; Gefälschtes Dokument; Grundprinzipien (Gesetz Nr. 4734)

Klicken Sie auf den nachstehenden Link bzw. die nachstehenden Links, um ausführlichere Informationen zum Thema zu erhalten.

Gegenstand der Entscheidung des Ausschusses für öffentliche Auftragsvergabe: 

Wird die Sicherheit eines nach Abgabe des Angebots ausgeschlossenen Unternehmens als Einnahme verbucht? 

Link: Tekliften sonra yasaklanan firmanin teminati gelir kaydedilir mi

Thema des Artikels:

Aufhebung der Ausschlussmaßnahme durch das Ministerium auf Vorschlag des öffentlichen Auftraggebers

Link:İhalelerden yasaklama isleminin idarenin teklifi uzerine bakanlik tarafindan iptal edilmesi

Thema des Informationsvideos:

Video zur Vorstellung des Buches über Ausschlussmaßnahmen im Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe

Link: ihale.tv

Klicken Sie für das Quellenbuch bzw. die Quellenbücher zum Thema auf den nachstehenden Link bzw. die nachstehenden Links.

Quellenbuch: Ausschlussmaßnahmen im Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe

Verfasser: Av. Işıl KILIÇ, Ruhi ARSLAN

Link: kilicakademi.com.tr

(Für ausführliche Informationen wenden Sie sich an Kılıç Hukuk ve Danışmanlık. Tel: 0312 285 96 00)

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