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Kılıç Hukuk

TÄTIGKEITSBEREICH

Rechtliche Stellungnahme und Bewertung von Streitigkeiten im Recht der öffentlichen Auftragsvergabe

Rechtliche Stellungnahme und Bewertung von Streitigkeiten im Recht der öffentlichen Auftragsvergabe

1. Was sind eine rechtliche Stellungnahme und die Bewertung von Streitigkeiten im Recht der öffentlichen Auftragsvergabe?
In Vergabeverfahren nach dem Gesetz Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe und bei der Vertragsdurchführung nach dem Gesetz Nr. 4735 über öffentliche Auftragsverträge können Handlungen des öffentlichen Auftraggebers oder des Bieters rechtliche Folgen auslösen. Beispiele hierfür sind eine Regelung in den Vergabeunterlagen, der Ausschluss eines Angebots von der Wertung, die Ablehnung der Erläuterung eines ungewöhnlich niedrigen Angebots, die Aufhebung des Vergabeverfahrens, die Kündigung des Vertrags, die Vereinnahmung der Sicherheit oder ein Verfahren zum Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren.

Bei der Erstellung einer rechtlichen Stellungnahme werden nicht nur die allgemeinen Rechtsvorschriften erläutert. Die Chronologie des konkreten Sachverhalts, die Handlungen der Parteien, die Zustellungen, die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie einschlägige Entscheidungen des Vergaberats der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe und der Gerichte werden gemeinsam geprüft.
Je nach Art der Streitigkeit wird zusätzlich bewertet, ob eine Rüge beim Auftraggeber, ein Nachprüfungsantrag bei der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK), eine Verteidigung, eine förmliche Aufforderung, eine Klage oder andere rechtliche Wege in Betracht kommen.

Wesentliche Rechtsgrundlagen: Gesetz Nr. 4734 über die öffentliche Auftragsvergabe (insbesondere die Grundprinzipien und das Rechtsschutzsystem in den Artikeln 54-57), Gesetz Nr. 4735 über öffentliche Auftragsverträge, Verordnung über Rechtsbehelfe in Vergabeverfahren, die je nach Vergabeart einschlägigen Durchführungsverordnungen, Allgemeines Rundschreiben zur öffentlichen Auftragsvergabe, Vergabeunterlagen, Vertragsbestimmungen und je nach Art der Streitigkeit das Gesetz Nr. 2577 über das Verwaltungsgerichtsverfahren.

2. In welchen Fällen kann eine rechtliche Bewertung erforderlich werden?

  • Eine Regelung in der Auftragsbekanntmachung, den Verwaltungsbedingungen, den technischen Spezifikationen oder dem Vertragsentwurf wird für rechtswidrig gehalten.
  • Das Angebot wird aufgrund der Eignungskriterien, der Referenzbescheinigung, der Bilanz- und Umsatzangaben oder anderer Unterlagen von der Wertung ausgeschlossen.
  • Eine Handlung im Rahmen elektronischer Vergabeverfahren oder von EKAP-Vorgängen birgt das Risiko eines Rechtsverlusts.
  • Es entsteht eine Streitigkeit über die Aufforderung zur Erläuterung eines ungewöhnlich niedrigen Angebots oder die Bewertung dieser Erläuterung.
  • Muster, Demonstrationen, Marken-/Modellangaben, die technische Konformität oder Prüfungs- und Abnahmevorgänge werden streitig.
  • Die endgültige Zuschlagsentscheidung oder die Entscheidung über die Aufhebung des Vergabeverfahrens wird für rechtswidrig gehalten.
  • Die Einreichung einer Rüge beim Auftraggeber oder eines Nachprüfungsantrags bei der KİK kommt in Betracht.
  • Die Umsetzung einer Entscheidung des Vergaberats der KİK oder die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes gegen diese Entscheidung wird geprüft.
  • Es entsteht eine rechtliche Streitigkeit über die Aufforderung zum Vertragsabschluss, die Vertragsunterzeichnung, die Lieferung, eine Fristverlängerung, eine Vertragsstrafe wegen Verzugs, eine Abschlagszahlung oder eine Preisanpassung.
  • Es kommt zur Kündigung des Vertrags, zur Vereinnahmung der Vertragserfüllungssicherheit oder zum Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren.
  • Vorwürfe verbotener Handlungen und Verhaltensweisen, der Manipulation eines Vergabeverfahrens oder der Manipulation der Leistungserfüllung begründen verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Risiken.
  • Es wird geprüft, ob eine Streitigkeit aus einem Vergabe- oder Vertragsvorgang vor Gericht gebracht werden soll.

3. Wie erfolgt die rechtliche Bewertung?

Prüfungsschritt

Was wird geprüft?

Bestimmung der Streitigkeit

Zunächst wird festgestellt, welche Handlung oder Entscheidung das rechtliche Problem verursacht und wann diese Handlung bekannt wurde.

Prüfung der Unterlagen und der Chronologie

Vergabeunterlagen, EKAP-Aufzeichnungen, die Entscheidung der Kommission, Zustellungen, Erläuterungen, der Vertrag, Protokolle und der Schriftverkehr werden chronologisch geprüft.

Bestimmung der Rechtsvorschriften

Je nach Vergabeart und Stadium der Streitigkeit werden das anzuwendende Gesetz, die Verordnung, das Allgemeine Rundschreiben, die allgemeinen Bedingungen und die Vertragsbestimmungen ermittelt.

Prüfung einschlägiger Entscheidungen

Entscheidungen des Vergaberats der KİK und der zuständigen Gerichte zu vergleichbaren rechtlichen Problemen werden miteinander verglichen.

Fristen und Rechtsschutzweg

Ausschlussfristen oder besondere Rechtsbehelfsfristen sowie die Frage, ob der Rechtsbehelf zunächst beim öffentlichen Auftraggeber, bei der KİK oder unmittelbar bei einem Gericht eingelegt werden kann, werden anhand des konkreten Sachverhalts bewertet.

Rechtliche Stellungnahme

Die Stärken und Schwächen des Falls, die rechtlichen Risiken und die in Betracht kommenden Vorgehensweisen werden in einem klaren Rahmen dargestellt.


4. Welche Unterlagen können geprüft werden?
Die für die rechtliche Bewertung erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Art der Streitigkeit. Nicht in jedem Fall wird dieselbe Unterlagenliste verlangt. Für eine fundierte Bewertung des konkreten Sachverhalts ist es wichtig, die unmittelbar mit der Streitigkeit zusammenhängenden Unterlagen gemeinsam einzusehen.

  • Auftragsbekanntmachung und Nachträge.
  • Verwaltungsbedingungen, technische Spezifikationen, Vertragsentwurf und sonstige einschlägige Vergabeunterlagen.
  • Tabelle der Eignungsangaben, Referenzbescheinigungen und sonstige mit dem Angebot eingereichte Unterlagen.
  • Aufforderungsschreiben zur Erläuterung eines ungewöhnlich niedrigen Angebots, Erläuterungen und die dabei verwendeten Unterlagen.
  • Protokolle zu Mustern, Demonstrationen, Prüfung und Abnahme sowie technische Berichte.
  • Entscheidung der Vergabekommission, endgültige Zuschlagsentscheidung und EKAP-Zustellungen.
  • Rügen beim Auftraggeber und Nachprüfungsanträge bei der KİK sowie Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers/der KİK.
  • Vertrag, Abschlagszahlungen, Berechnungen der Preisanpassung, förmliche Aufforderungen, Schreiben über Vertragsstrafen und sonstiger behördlicher Schriftverkehr.
  • Entscheidungen und Mitteilungen zur Kündigung, zur Vereinnahmung der Sicherheit oder zum Verfahren zum Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren.
  • Frühere Gerichtsentscheidungen, Sachverständigengutachten oder sonstige Beweismittel im Zusammenhang mit der Streitigkeit.

5. Was kann am Ende der Erstellung einer rechtlichen Stellungnahme dargestellt werden?
Der Umfang der Prüfung wird nach der Art des Falls bestimmt. Als Ergebnis der rechtlichen Bewertung können die rechtliche Einordnung des Problems, die anzuwendenden Rechtsvorschriften, die Voraussetzungen für Rechtsbehelfe, die Fristen, die Auswirkungen einschlägiger Entscheidungen auf den Fall und die rechtlichen Risiken erläutert werden. Falls erforderlich, kann eine schriftliche rechtliche Stellungnahme oder ein Informationsvermerk zum konkreten Fall erstellt werden.

Befindet sich die Streitigkeit bereits im Stadium eines Verwaltungsrechtsbehelfs oder eines Gerichtsverfahrens, werden die Rechtsgrundlagen des Rechtsbehelfs und die vorbringbaren Argumente zusätzlich bewertet. Das Ergebnis jedes Falls hängt von seinen jeweiligen Unterlagen und Umständen ab; eine rechtliche Bewertung bedeutet keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis.

6. Rüge beim Auftraggeber, Antrag bei der KİK und Gerichtsverfahren
Im Vergabeverfahren nach dem Gesetz Nr. 4734 sind für bestimmte Streitigkeiten die Rüge beim Auftraggeber und der Nachprüfungsantrag bei der KİK vorgesehen. Die Rechtsbehelfsbefugnis, der Gegenstand des Rechtsbehelfs, das Datum der Kenntnisnahme der Handlung, die Vergabeart und die Rechtsbehelfsfrist müssen gemeinsam geprüft werden. Nicht jedes rechtliche Problem unterliegt demselben Rechtsschutzweg.

Kommt eine Klage wegen Entscheidungen des Vergaberats der KİK oder anderer Verwaltungsakte in Betracht, werden das zuständige Gericht, die Klagefrist, die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung und der Umfang des Begehrens anhand des konkreten Sachverhalts bestimmt. Bei Streitigkeiten aus der Vertragsdurchführung werden hingegen das zuständige Gericht und das anzuwendende Recht je nach Art der Streitigkeit gesondert bewertet.

7. Abgrenzung zwischen institutioneller Vergabeberatung und der rechtlichen Bewertung von Streitigkeiten
Das auf dieser Seite beschriebene Tätigkeitsgebiet von Kılıç Hukuk umfasst die Bewertung rechtlicher Probleme und Streitigkeiten, die in einem konkreten Vergabe- oder Vertragsfall entstanden sind, im Hinblick auf Rechtsvorschriften, einschlägige Entscheidungen, Rechtsschutzwege und gerichtliche Kontrolle sowie die Begleitung dieser Verfahren mit juristischer Unterstützung.

Die Erstellung und Einreichung von Angeboten, das allgemeine Management von Vergabeverfahren, die Begleitung der regelmäßigen Teilnahme eines Unternehmens an Vergabeverfahren, die regelmäßige oder projektbezogene institutionelle Beratung sowie speziell auf Institutionen/Unternehmen zugeschnittene Schulungen zu Vergabe und Verträgen gehören zum Tätigkeitsgebiet von Kılıç Kurumsal. Für entsprechende Anliegen können Sie die Website von Kılıç Kurumsal besuchen.  kilickurumsal.com.tr

8. Verwandte Tätigkeitsgebiete von Kılıç Hukuk 

Verwandtes Tätigkeitsgebiet

Link

Rechtliche Unterstützung im öffentlichen Vergabeverfahren

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Rechtsbehelfe in öffentlichen Vergabeverfahren

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Rechtliche Unterstützung bei der Aufhebung von Vergabeverfahren

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Rechtliche Unterstützung bei Ausschlüssen von der Teilnahme an Vergabeverfahren

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Rechtliche Unterstützung im Vertragsprozess

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Begleitung von Gerichtsverfahren

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9. Häufig gestellte Fragen 

Was ist eine rechtliche Stellungnahme zu öffentlichen Vergabeverfahren und Verträgen?

Sie ist die Bewertung eines rechtlichen Problems in einem bestimmten Vergabe- oder Vertragsfall durch die gemeinsame Prüfung von Unterlagen, Rechtsvorschriften, KİK-Entscheidungen und Gerichtsentscheidungen. Anders als die Vermittlung allgemeiner Informationen konzentriert sie sich auf die rechtliche Situation des konkreten Falls. Solche Stellungnahmen werden von Juristen und fachkundigen Personen abgegeben. 

 

In welchem Stadium kann eine rechtliche Stellungnahme eingeholt werden?

Von den Vergabeunterlagen über die Angebotswertung und den Antrag bei der KİK bis zur Vertragsdurchführung und zum Gerichtsverfahren kann in verschiedenen Stadien eine rechtliche Bewertung erforderlich werden. Wichtig ist, die Streitigkeit und eine gegebenenfalls geltende Rechtsbehelfsfrist ohne Verzögerung festzustellen. 

 

Kann jede Vergabestreitigkeit der KİK vorgelegt werden?

Nein. Der Rechtsschutzweg richtet sich danach, aus welcher Handlung die Streitigkeit entstanden ist, in welchem Stadium sich das Vergabeverfahren befindet und welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Während bei manchen Streitigkeiten das System der Rüge beim Auftraggeber und des Nachprüfungsantrags bei der KİK Anwendung findet, können andere Fragen andere rechtliche Wege erfordern. 

 

Sind die Rechtsbehelfsfristen bei Vergabestreitigkeiten gleich?

Nein. Die Fristen können je nach Art der Streitigkeit, dem Datum der Kenntnisnahme oder Zustellung der Handlung und dem Rechtsschutzweg unterschiedlich sein. Deshalb gehört die Fristberechnung zu den Aspekten, die im konkreten Fall zuerst geprüft werden müssen.

 

Kann gegen eine Entscheidung des Vergaberats der KİK Klage erhoben werden?

Eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen des Vergaberats der KİK ist möglich. Die Klagefrist, das zuständige Gericht, die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung und der Umfang des angefochtenen Verwaltungsakts müssen jedoch anhand der konkreten Entscheidung bewertet werden. Eine rechtliche Bewertung ist hierbei wichtig. 

 

Garantiert das Einholen einer rechtlichen Stellungnahme ein positives Ergebnis?

Nein. Eine rechtliche Stellungnahme stellt anhand der vorhandenen Unterlagen und des geltenden Rechts die Stärken und Schwächen des Falls, die Risiken und die in Betracht kommenden rechtlichen Wege dar. Das endgültige Ergebnis hängt von der Bewertung durch die zuständigen Verwaltungsbehörden und Gerichte ab. Das Einholen einer rechtlichen Stellungnahme zeigt jedoch einen Fahrplan für die weiteren Schritte auf. Es kann dazu beitragen, Rechtsverluste und unnötigen Zeitverlust zu vermeiden. 

 

An welche Website sollte man sich für die Angebotserstellung oder eine laufende Vergabeberatung wenden?

Anfragen zur Angebotserstellung, zum allgemeinen Prozessmanagement, zur projektbezogenen oder regelmäßigen institutionellen Vergabeberatung und zu institutionellen Schulungen gehören zum Tätigkeitsgebiet von Kılıç Kurumsal. Kılıç Kurumsal ist unter www.kilickurumsal.com.tr erreichbar.

 

10. Kontakt und vorläufige Informationen zum Fall
Der Umfang der rechtlichen Bewertung eines konkreten Vergabe- oder Vertragsfalls kann nach Einsicht in die Unterlagen und die Rechtsbehelfsfristen bestimmt werden. Bei der Kontaktaufnahme erleichtern Angaben zum Gegenstand der Streitigkeit, zur Vergaberegisternummer (İKN), sofern vorhanden, zum Zustellungs-/Kenntnisnahmedatum und zur Art der vorhandenen Unterlagen die Prüfung.

Kontakt

Informationshinweis

Diese Seite wurde erstellt, um den Umfang des Tätigkeitsgebiets zu erläutern. Bei Vergabe- und Vertragsstreitigkeiten können der anzuwendende Rechtsschutzweg, die Frist, die zuständige Stelle und die rechtlichen Folgen je nach den Unterlagen des konkreten Sachverhalts unterschiedlich sein.

Läuft eine Frist ab?

Sie können uns unter Angabe der Vergabenummer, der Vergabestelle, des Gegenstands des Nachprüfungsantrags und der Ihnen bekannten Frist kontaktieren. Das Absenden des Formulars begründet kein Mandatsverhältnis und keine Verpflichtung zur Fristenüberwachung.

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