TÄTIGKEITSBEREICH
Rechtsbehelfe bei öffentlichen Vergabeverfahren
Rechtsbehelfe bei öffentlichen Vergabeverfahren
1- Rechtsnatur des Rechtsbehelfsverfahrens
Die Rechtsbehelfe im öffentlichen Vergabeverfahren können hinsichtlich der Auftragsbekanntmachung, der Vergabeunterlagen, der Angebotswertung, der endgültigen Zuschlagsentscheidung, der Aufhebung des Vergabeverfahrens und der Maßnahmen im Vertragsverfahren unterschiedlichen Verfahrensvorschriften und Fristen unterliegen. Diese Verfahren werden insbesondere im Rahmen der Gesetze Nr. 4734 und 4735 sowie der Bestimmungen der Verordnung und der Bekanntmachung über Rechtsbehelfe bei Vergabeverfahren beurteilt.
Das Rechtsbehelfsverfahren bei der öffentlichen Auftragsvergabe kann je nach Art der Maßnahme, der vom Rechtsbehelf betroffenen Verfahrensphase, der Antragsbefugnis und den Fristvoraussetzungen unterschiedlich ausgestaltet sein. Daher müssen die angefochtenen Maßnahmen und die verfügbaren Rechtsbehelfe in jedem konkreten Einzelfall gesondert geprüft werden.
Bei Streitigkeiten im Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 4734 gehören die Rüge beim Auftraggeber und der Nachprüfungsantrag bei der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK) zu den gesetzlich vorgesehenen verwaltungsinternen Rechtsbehelfen. Je nach Art der angefochtenen Maßnahme können verwaltungsinterne Rechtsbehelfe und die Klageerhebung vor den Verwaltungsgerichten unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
Im Vertragsverfahren nach dem Gesetz Nr. 4735 werden die Rechtsbehelfsmöglichkeiten hingegen anhand der Vertragsbestimmungen, der einschlägigen Durchführungsvorschriften und der Art der Maßnahme beurteilt. Bei technischen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauleistungen ist auch das Verfahren vor dem Yüksek Fen Kurulu, dem Hohen Technischen Rat, von besonderer Bedeutung.
2- Warum sollten Rechtsbehelfe bei Vergabeverfahren eingelegt werden?
Aufgrund der Komplexität und der ständigen Änderungen der vergaberechtlichen Rechtsvorschriften ist festzustellen, dass selbst öffentliche Auftraggeber im Vergabe- und Vertragsverfahren häufig Fehler machen. Daher müssen Unternehmen Rechtsbehelfe bei Vergabeverfahren einlegen, um im Vergabe- und Vertragsverfahren keinen Rechtsverlust durch Fehler des öffentlichen Auftraggebers oder Dritter zu erleiden.
3- Was tun wir bei Rechtsbehelfen in Vergabeverfahren?
Die wesentlichen Prüfungen, die wir im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren bei der öffentlichen Auftragsvergabe vornehmen, sind nachstehend aufgeführt:
- Bestimmung der Fristen für Rechtsbehelfe gegen die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen sowie der zuständigen Rechtsbehelfsstelle,
- Beurteilung der Rechtsbehelfsmöglichkeiten hinsichtlich des geschätzten Auftragswerts, der Eignungskriterien, der technischen Spezifikationen und sonstiger Regelungen in den Vergabeunterlagen,
- Prüfung des Rüge- und Nachprüfungsverfahrens gegen die endgültige Zuschlagsentscheidung,
- Beurteilung der Fragen zu Verfahren, Frist und Form der Antragstellung bei elektronischen Vergabeverfahren,
- Bestimmung des gegen die Aufhebung des Vergabeverfahrens einzulegenden Rechtsbehelfs entsprechend der Art der Maßnahme,
- Prüfung von Anträgen an den öffentlichen Auftraggeber im Vertragsverfahren, förmlichen Aufforderungsschreiben und Maßnahmen zur Beweissicherung,
- Beurteilung von Streitigkeiten bei Bauleistungen, die Gegenstand eines Verfahrens vor dem Yüksek Fen Kurulu sein können,
- Prüfung der Rechtsbehelfs- und Klagemöglichkeiten hinsichtlich der einseitigen Vertragskündigung durch den öffentlichen Auftraggeber und der damit verbundenen Sanktionen.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabe- und Vertragsverfahren können die Rechtsbehelfe je nach Gegenstand und Verfahrensphase unterschiedlich sein. In diesem Zusammenhang werden Rechtsbehelfe wie
- die Rüge beim Auftraggeber,
- der Nachprüfungsantrag bei der türkischen Behörde für öffentliche Auftragsvergabe (KİK),
- Antrags- und förmliche Aufforderungsverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber im Vertragsverfahren sowie
- die Klageerhebung vor den Gerichten,
im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der Fristen, der Antragsbefugnis, des Rechtsschutzinteresses und der Verfahrensvoraussetzungen beurteilt.
Zusammenfassend bestehen Rechtsbehelfsverfahren aus mehrstufigen Vorgängen mit technischen und rechtlichen Aspekten. Die Beurteilung dieser Verfahren anhand der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Entscheidungen des Vergabegremiums und der Rechtsprechung ist für die Vermeidung von Rechtsverlusten von Bedeutung. Anfragen zur rechtlichen Prüfung von Rechtsbehelfsverfahren bei der öffentlichen Auftragsvergabe werden von uns unter Berücksichtigung der Besonderheiten des konkreten Einzelfalls beurteilt.
Läuft eine Frist ab?
Sie können uns unter Angabe der Vergabenummer, der Vergabestelle, des Gegenstands des Nachprüfungsantrags und der Ihnen bekannten Frist kontaktieren. Das Absenden des Formulars begründet kein Mandatsverhältnis und keine Verpflichtung zur Fristenüberwachung.